Das Landgericht Coburg hat in einem aktuellem Fall die Zahlungsverweigerung einer Versicherung wegen angenommenen Versicherungsbetrug als rechtens entschieden. Konkret ging es darum, dass die Gesellschaft einem Kunden die Leistungen aus der Kfz-Kaskoversicherung verweigert hatte, da es ihrer Meinung nach Anhaltspunkte für einen vorgetäuschten Diebstahl gebe.
Unter Diebstahl versteht das Strafsetzbuch unter § 242 die rechtswidrige Zueignung einer fremden beweglichen Sache für sich selber oder einen anderen. Eine Versicherung gegen Diebstahl schützt nun den Eigentümer durch Handlungen die Diebe verursachen. Der Versicherungsnehmer muss lediglich rechtzeitig eine Versicherung abschließen und die Beiträge hierfür entrichten.
Wer an seinem Fahrzeug Schäden feststellt und keinen Schädiger ermitteln kann, der sollte in jedem Fall die Polizei zu Rate ziehen.
Als stolzer Besitzer eines Fahrrads hat man mehrere Möglichkeiten dieses gegen Diebstahl zu versichern. Informationen zur Fahrradversicherung finden Sie in diesem Beitrag…
Ob eine Beschädigung am abgestellten Kraftfahrzeug über die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung reguliert werden macht einen merklichen Unterschied. Hier erfahren Sie welche Gründe den Unterschied ausmachen und auf was Sie achten sollten.