Anders als bei der Wohngebäudeversicherung wird hier nicht das Gebäude selbst, sondern darin befindliche Ge- und Verbrauchsgegenstände und Einrichtungsgegenstände abgesichert. Zusätzliche Einschlüsse oder weitere Ergänzungen durch Erhöhung der Beiträge möglich.
Dadurch daß Unwetter und auch Gewitter an Häufigkeit und Intensität zunehmen, steigen auch die Schadensfälle, die aufgrund von Überspannung durch Blitz entstehen.
Überspannungsschäden sind in der Regel nicht versichert, weder in der Haftpflichtversicherung noch in der Wohngebäudeversicherung. Überspannungen, die durch Blitz verursacht werden können jedoch gegen einen Beitragszuschlag eingeschlossen werden.
Schäden die durch direkte Blitzeinwirkung entstehen, können erheblich ausfallen.