Die gesetzliche Unfallversicherung bietet auch Versicherungsschutz bei anerkannten Berufskrankheiten.
Schwerwiegende Erkrankungen, beruflich bedingt oder nicht, können auch zu einer Berufsunfähigkeit führen.
Berufsgenossenschaften als staatliche Instanz sichern den Schutz bei Berufsunfällen für Arbeitnehmer.
Anschlußheilbehandlung, eine Rehabilitationsmaßnahme zur Verbesserung des Heilungserfolges. Kostenträger sind Bfa, LVA u.ä.