Bei Zahlung der Prämie innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums kann man eine Wiederinkraftsetzung des Vertrages bewirken, auch wenn die Deckung schon aufgrund Nichtzahlung entzogen wurde.
Bei Zahlungsverzug gefährdet man seinen Versicherungsschutz.
Folgebeitrag und Folgeprämie bezeichnen beide die laufende Prämie zu einer Versicherung.
Erstbeitrag und Folgebeitrag werden rechtlich unterschieden. Wird ein Erstbeitrag nicht entrichtet, beginnt in aller Regel auch nicht der Versicherungsschutz. Hingegen erlischt der Versicherungsschutz nicht sofort aufgrund der Nichtzahlung eines Folgebeitrages.
Der Erstbeitrag wird auch Einlösungsbeitrag genannt.
Versicherungsbeitrag und Versicherungsprämie sind Synonyme.
Eine der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers ist unter anderen die Prämienzahlung.