Was als Arznei zählt wird in Deutschland über das Arzneimittelgesetz geregelt, für die Ausgabe von Arzneimittel sind in der Regel Apotheken zuständig.
Grundsätzlich haben Mitglieder einer privaten Krankenkasse freie Wahl bezogen auf Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus oder Klinik und sind nicht, wie Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, auf die Behandlung durch Vertragsärzte und Vertragskrankenhäuser angewiesen.