Die Annahmepflicht ist die gesetzlich festgelegte Pflicht einen Antrag auf Kraftfahrtversicherung anzunehmen. Dies gilt aber lediglich für die Kfz Haftpflichtversicherung, nicht aber für die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung.
Hat ein Versicherungsnehmer durch widriges Verhalten sein Recht auf Versicherungsschutz verwirkt, so ist im Schadensfall die Antwort des Versicherungsunternehmens eine ‘Ablehnung’. Auch nichtbezahlte Prämien können ein Grund für eine solche Ablehnung sein. Solange nicht der sonderfall einer ‘Annahmepflicht’ besteht, kann der Versicherer Anträge auf Versicherungsschutz nach eigenem Ermessen ablehnen. In den meisten Fällen jedoch wird in einem solchen Fall ein angepasster Alternativ-Vertrag angeboten.