Die Krankenversicherung in Deutschland gliedert sich in zwei grundsätzlich verschiedene Bereiche. Zum einen die gesetzliche Krankenversicherung, die durch die gesetzlichen Krankenkassen wie AOK, Barmer etc. gewährleistet wird. Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
Die Tarifierung jedes Einzelnen nach Höhe und Art des zu versichernden Risikoumfangs fällt unter das Äquivalenzprinzip. Dieses Prinzip finden Verwendung in der privaten Versicherungswirtschaft.
Das Solidaritätsprinzip gilt überwiegend in der Sozialversicherung. Hier wird die Tarifierung nach einer bestimmten Grundlage bemessen ohne detaillierte Berücksichtigung des zu versichernden Risikos.
