Die Abmeldebescheinigung hat inzwischen ausgedient, die Zulasungsbehörden melden die Abmeldung mittlerweile direkt an die Versicherung.
Eine Ruheversicherung versichert ein Fahrzeug das abgemeldet ist, ohne dafür Beiträge zu erheben.
Ein KFZ kann man durch Abmeldung bei der Zulassungsbehörde still legen. Dabei wird das Kennzeichen etwertet und der Versicherungsschein (neu:Zulassungsbescheinigung 2) eingezogen. Steuer und Versicherungsbeiträge werden für die überbezahlte Zeit rückerstattet.
Mehr zur vorrübergehenden Stillegung eines Kraftfahrzeuges unter Abmeldung Kraftfahrzeug im Versicherungslexikon.
Nach Abmeldung eines Kraftfahrzeuges bekommt man die bereits entrichtete Steuer sowie auch den zuviel entrichteten Versicherungsbeitrag erstattet. Letzteren jedoch meist erst, wenn der Versicherung gemeldet wurde, daß der Vertrag abgerechnet werden soll.