Rürup Rente
Ärgern Sie sich über stetig steigende Abgaben und unsichere Altersrenten? Fragen Sie sich manchmal, wie Sie bei den zunehmenden Belastungen auch noch für Ihren Lebensabend vorsorgen sollen?
- Vergleich Rürup Rente: Steuerbefreiung auf die Beiträge zur Altersvorsorge
Die Rürup Rente ist die Möglichkeit, steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen!! Sichern auch Sie sich den Steuervorteil von bis zu 20000 € im Jahr während der Ansparphase. Fordern Sie kostenlos und selbstverständlich vollkommen unverbindlich ein persönliches Angebot an. Lassen Sie Steuergeschenke nicht an sich vorbeiziehen ohne sie zu nutzen, das Leben ist teuer genug!!!
Die Rürup Rente ist nach dem neuen 3 Schichten Modell steuerlich in der 1. Schicht angesiedelt und wird auch Basisversorgung oder Basisrente genannt. Mit der 1. Schicht kann steuerbefreit fürs Rentenalter vorgersorgt und zudem eine Altersrente angespart werden, die Hartz 4 geschützt ist, wird also bei der Berechnung des Arbeitslosengeld 2 nicht berücksichtgt. Desweiteren ist die Rürup Rente in der Ansparphase vor Pfändungen sicher.
Mit der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes wurde für Sparverträge, somit auch für Lebens- und Rentenversicherungen auf nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Im Gegenzug wurde sie erste Schicht des 3 Schichten Modells geschaffen, in der man bis zu 20000 Euro pro Person und Jahr steuerbegünstigt für die Altersversorgung aufwenden kann. Bei Mitgliedern in der gesetzlichen Rentenversicherung reduziert sich der Höchstbetrag um den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Für Vorsorgeaufwendungen, z.B. zur Kranken-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung gibt es einen zusätzlichen Freibetrag von max. 1500 € für Arbeitnehmer und 2400 € für Selbstständige.
Zur Einführung der Rürup Rente wurden Tabellen geschaffen, mit der sowohl die Steuerfreiheit der Beiträge als auch die Besteuerung der Leistung sukzessiv eingeführt werden. So ist der volle Beitrag von 20000 € ab dem Jahr 2025 anrechenbar, bis dahin wird ein stetig steigender prozentualer Anteil der aufgewendeten Beträge steuerfrei angerechnet. Im Gegenzug erfolt die 100 %ige Versteuerung der Leistungen aus der Rürup Rente erst ab dem Jahr 2040.
Voraussetzungen sind für den Steuervorteil allerdings zu erfüllen. So darf die Rürup Rente weder beleihbar, kapitalisierber oder übertragbar sein. Eine Laufzeit mindestens bis zum Erreichen des 60. Lebensjahrs muß vorgegeben sein und die vereinbarte Leistung darf nur als monatliche Leibrente bezogen werden.
Dennoch stellt die Rürup Rente gerade für Selbständige und Besserverdiener eine überaus interessante Alternative zur zusätzlichen Altersvorsorge dar. Aber auch für Normalverdiener bietet der Steuervorteil in der Rürup Rente eine erhebliche Einsparmöglichkeit.
Bei der Rürup Rente hat man, je nach Anbieter, zudem die Möglichkeit, Zusatzversicherungen mitabzuschliessen. Somit kann man z.B. auch die Beiträge zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen, wenn man diese als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Riester Rente abschließt. Der Beitrag zum Berufsunfähigkeitsschutz muß jedoch geringer sein, als der Sparanteil zur Altersvorsorge über die Rürup Rente. Zwar kann auch eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich über den Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden, der absetzbare Betrag wird jedoch durch die Obergrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen gedeckelt. Bei hohen Beiträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt sich zu überdenken, diese evtl. als Zusatz zur Rürup Rente abzuschließen.
Mit Einschränkungen ist auch die Absicherung von Hinterbleibenen über die Rürup Rente möglich.
Fazit: die Rürup Rente ist für jeden eine vernünftige Variante, fürs Rentenalter vorzusorgen. Die persönliche Ersparnis kannman sich über ein Angebot leicht berechnen lassen.
Fordern Sie noch heute Ihr persönliches Angebot zur Rürup Rente an und überprüfen Sie Ihre individuelle Steuerersparnis. Es lohnt sich!!
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