Riester Rente Vergleich
 

Riester Rente Vergleich

Sie haben noch keine Riester Rente abgeschlossen? Die Riester Rente bietet Ihnen die Chance, mit staatlichen Zulagen für Ihr Alter vorzusorgen. Die Riester Rente ist für grundsätzlich alle Einkommensschichten interessant, ob ledig oder verheiratet, ob kinderreich oder nicht! Die finanziellen Entlastungen, die man heute noch zur Altersabsicherung in Anspruch nehmen kann, sollte man auf jeden Fall konsequent ausnutzen! Profitieren auch Sie von den staatlichen Zulagen und/oder der Steuerersparnis! Nutzen Sie die Möglichkeit! Machen Sie den Riester Rente Vergleich und fordern ein kostenloses und unverbindliches Angebot an.

Die Riester Rente wurde als staatlich geförderte private Altersversorgung eingeführt als Folge eines Beschlusses, das Rentenniveau weiter abzusenken. Dies wurde mit der Rentenreform im Jahre 2002 zur Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen. Dabei ist die Riester Rente konzipiert, diese Rentensenkung abzufedern, nicht jedoch die gesamte Versorgungslücke, die sich im Ruhestand ergibt. Über direkte Zulagen fördert der Staat die private Altersvorsorge. Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit der Steuerersparnis, welche zur Anwendung kommt, wenn die mögliche Steuerersparnis über den Sozialausgabenabzug die Höhe der Zulagen übersteigt.

Die Steuerersparnis über den Sozialabgabenauszug kann auch über die Grenze von 4 % des Jahresbruttoeinkommens in Anspruch genommen werden. Allerdings gelten auch hier Höchstgrenzen. So kann seit dem Jahr 2008 bis zu einer Grenze von 2100 € Beitrag zur Riester Rente pro Jahr von der Steuerersparnis profitiert werden. Diese Regelung ist vor allem für Besserverdiener mit hohem Steuersatz interessant. Eine Tatsache, die der landläufigen Meinung, die Riester Rente würde sich nur für Geringverdiener oder Kinderreiche bezahlt machen, widerspricht. Die mögliche Ersparnis läßt sich unter Zuhilfenahme des Steuersatzes einfach berechnen.

Die Tatsache, daß die Riester Rente über Zulagen gefördert wird, hat ihr auch die Namen Zulagenrente und Förderrente eingebracht.

Für jeden Versicherten in der gesetzlichen Sozialversicherung besteht die Möglichkeit, eine Riester Rente abzuschließen. Der Ehegatte kann dann ebenfalls einen Riester Vertrag abschließen, ohne selber förderfähig sein zu müssen. Den vollen Anspruch auf Zulagen erwirbt man, wenn man ab 2008 mindestens 4% seines Jahresbruttoeinkommens umwandelt. Dabei müssen Eigenanteil und Zulagen insgesamt die 4% des Jahresbruttoeinkommens ergeben.

Als direkt oder indirekt zulagenberechtigt bekommt man eine Grundzulage, für jedes Kind eine Kinderzulage, solange für dieses Kind auch Kindergeld gewährt wird. Die Kinderzulage wurde für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren wurden, auf 300 Euro pro Kind erhöht.

Die Riester Rente ist einer der wichtigsten Bausteine zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung und zudem auch Hartz 4 sicher. Durch Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes wurde diese Position noch weiter gestärkt.

Nach dem neuen 3-Schichten Modell der Altersvorsorge wird die Riester Rente in der 2. Schicht angesiedelt und ist auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge als Direktversicherung abschließbar. Ebenso gibt es die Möglichkeit eine Riester Rente im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen abzuschließen. Seit Anfang 2008 wurde auch eine Regelung geschaffen, mit dem sogenannten Wohn-Riester mit staatlicher Förderung ein Eigenheim zu erwerben. Produkte seitens Bausparkassen, die die Anforderungen an ein Riester-Produkt erfüllen, sind in Arbeit.

Angebote verschiedener Anbieter zur Riester Rente erhalten Sie über die obigen Links. Hier können Sie Berechnungen vornehmen und einen Vergleich für Ihre Altersvorsorge durchführen. Mehrere Varianten sind bezüglich der Zulagenrente denkbar, von der Anlage der Überschüsse der Sparanteile in Fonds als sogenannte fondsgebundene Riester Rente. Aber auch klassische Varainten werden angeboten, bei denen die Sparanteile sowie Überschüße konventionell angelegt werden.

Um die staatliche Förderung und Steuerersparnis in Anspruch nehmen zu können, darf die Riester Rente nicht vor Erreichen des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme werden die gewährten Zulagen und Steuervorteile zur Rückzahlung fällig. Auch sind für den Leistungsbezug der Riester Rente nur monatliche Rentenauszahlungen vorgesehen, Teile der Riester Rente sind kapitalisierbar.

Alternativ bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit sich bei folgenden Versicherungsanbietern direkt zu informieren und einen Riester Rente Vergleich anzustellen:
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