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Nutzen Sie unseren unverbindlichen Angebotsrechner zur Reisekrankenversicherung!

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Reisekrankenversicherung im Vergleich

Für die einmalige Auslandsreise oder als Dauerpolice finden Sie in unserem Versicherungsvergleich zur Reisekrankenversicherung den passenden Krankenversicherungsschutz im Ausland. Vor Antritt einer Reise sollte man sich für eine Auslandreisekrankenversicherung entscheiden, zumal dieser Schutz äußerst günstig abzuschließen ist. Somit bleiben Sie auch bei Reisen in Länder mit Sozialversicherungsabkommen vor bösen Überraschungen sicher. Nutzen Sie den Versicherungsvergleich zur Auslandsreisekrankenversicherung und sichern Sie sich und Ihre Familie im Urlaub ab. Auch für längerfristige Reisen haben wir das passende Angebot für Sie. Weitere wichtige Absicherungen für Ihre Reise finden Sie ebenfalls in diesem Angebotsrechner. Hier können Sie neben Reiserücktrittsversicherung und Reisegepäckversicherung auch eine Reiseunfallversicherung abschließen.

Notwendigkeit der Reisekrankenversicherung

Neben den Versicherungen, die man sinnvoller Weise das gesamte Jahr über nutzt, gibt es darüber hinaus auch noch Versicherungen, die bei Reisen ins Ausland sehr sinnvoll sein können. Zu diesen speziellen Reiseversicherungen zählt unter anderem auch die Reisekrankenversicherung, die ebenfalls unter der Bezeichnung Auslandsreisekrankenversicherung bekannt ist. Die Notwendigkeit einer solchen Reisekrankenversicherung ist vielen Verbrauchern sicherlich nicht auf den ersten Blick einleuchtend, denn eine Krankenversicherung besteht generell ohnehin bereits. Auch wenn die gesetzliche Krankenversicherung natürlich grundsätzlich nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland gültig ist, so ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung dennoch bei einem geplanten Auslandsaufenthalt dringend zu empfehlen.

Das "Problem" bei der GKV besteht darin, dass die gesetzliche Krankenkasse zwar auch im Ausland gültig ist, asallerdings nur in Ländern, die im Sozialversicherungsabkommen erfasst sind. Doch auch in diesen Ländern kann dies zum Problem werden. Miest ist es so, daß in den Urlaubsländern Ärzte ihre Leistung auch direkt vergütet bekommen möchten. Hierfür stellen die Ärzte zwar eine Rechnung aus, jedoch wird diese häufig bei der Rückkehr nach Deutschland von der Krankenkasse nicht als erstattungsfähig angesehen. Dies geschieht meist mit dem Hinweis darauf, daß die Rechnung des Arztes im Urlaubsland eine privatrechtliche Liquidation ist deren Erstattung bei den gesetzlichen Kassen nicht vorgesehen ist. Um sich vor soch unangenehmen Überraschungen zu schützen empfiehlt sich der Abschluß einer Auslandsreisekrankenversicherung.

Neben der Erstattung der Behandlungskosten beinhaltet die Auslandsreisekrankenversicherung oftmals noch einige andere Leistungen, wie zum Beispiel die Kostenübernahme für den Rücktransport nach Deutschland oder die Übernahme von entstandenen Bergungskosten. Insofern sollte man bei einem Auslandsaufenthalt, egal ob Urlaubs- oder Geschäftsreise, nicht auf den Schutz dieser Reiseversicherung verzichten. Der Beitrag richtet sich in der Regel nach dem Alter des Versicherten und nach der Laufzeit der Versicherung. Da die Auslandskrankenversicherung von vielen Versicherern angeboten wird, empfiehlt sich ein Reisekrankenversicherung Vergleich. Zwar sind die Preisunterschiede aufgrund der ohnehin vergleichsweise geringen Beiträge nicht sehr groß, aber dennoch lassen sich durch einen solchen Reisekrankenversicherung Vergleich einige Euro einsparen, wenn man einen günstigen Anbieter gefunden hat. Generell hat man ohnehin die Wahl zwischen einer ganzjährigen Versicherung, die zum Beispiel bei regelmäßigen Geschäftsreisen ins Ausland sinnvoll ist, und einer Versicherung für eine bestimmte Dauer von beispielsweise zwei Wochen während einer Urlaubsreise.