Im Bereich der Sozoialversicherungen ist die Pflegeversicherung noch relativ jung. Dennoch ist sie inzwischen unverzichtbar geworden. Und obwohl der Pflegeversicherung inzwischen ein hoher Stellenwert beigemessen wird, reichen die Leistungen im Pflegefall in den wenigsten Fällen aus, um die Kosten des Pflegeplatzes komplett zu begleichen. Geschaffene Werte wie Vermögen und Immobilien müssen dann eventuell zur Begleichung der Kosten aufgelöst oder veräußert werden. Mit unserem Versicherungsvergleich zur Pflegezusatzversicherung können Sie unter mehreren Anbietern und Leistungskonzepten vergleichen. Hier erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Angebote zur richtigen Absicherung für den Pflegefall. Nutzen Sie unseren Pflegeversicherung Vergleich, sichern Sie sich schon heute Ihre Pflege ab und schützen Sie bereits geschaffene Werte.
Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung handelt es sich um einen noch relativ jungen Zweig der Sozialversicherung in Deutschland. Eingeführt wurde die Pflegeversicherung zu Beginn der 90er Jahre, die Beitragspflicht trat dann mit dem 1. Januar des Jahres 1995 in Kraft. Zu Beginn lag der Beitrag noch bei einem Prozent des Bruttoeinkommens, danach stieg dieser Beitragssatz nahezu kontinuierlich an. Heute (Mitte 2010) liegt der Satz für die gesetzliche Pflegeversicherung bei 1,95 Prozent auf Basis des Bruttoeinkommens. Der Beitrag wird zur Hälfte vom jeweiligen Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen. Um deutlich zu machen, warum es seit einigen Jahren neben dieser gesetzlichen Pflegeversicherung auch noch eine private Pflegeversicherung bzw. eine Pflegezusatzversicherung gibt, muss man sich die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung einmal etwas näher betrachten.
Bei den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wird zwischen der häuslichen (ambulanten) Pflege und der Pflege in einer entsprechenden Einrichtung (stationär) unterschieden. Je nach Eingruppierung in die Pflegestufe I bis III erhält man (Stand 2010) ein Pflegegeld im Bereich der ambulanten Pflege zwischen 225 und 685 Euro. Im Bereich der stationären Pflege reichen die Sachleistungen von 440 Euro bis 1.510 Euro. Zudem können in einem Härtefall maximal 1.918 Euro im Monat gezahlt werden. In diesen Beträgen liegt dann im Grunde auch die Hauptursache dafür, dass vor einigen Jahren die private Pflegezusatzversicherung eingeführt wurde. Denn nimmt man zum Beispiel einen Platz in einem Pflegeheim als Grundlage, so kostet dieser im Durchschnitt rund 3.000 Euro im Monat. Die angesprochenen 1.510 Euro als Maximum im Bereich der Pflegestufe III würden diese Kosten also gerade einmal zur Hälfte decken. Den Differenzbetrag müsste der Pflegebedürftige somit aus „eigener Tasche“ zahlen. Genau an dieser Stelle setzen die privaten Pflegezusatzversicherungen an.
Die Hauptleistung dieser Zusatzversicherung besteht nämlich in der Zahlung eines Pflegegeldes, dessen Betrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherten vereinbart werden kann. Dadurch ist es nicht selten möglich, dass der Versicherte im „Schadensfall“ nur noch einen geringen oder gar keinen Eigenanteil im Falle der Pflegebedürftigkeit übernehmen muss. Die Lücke zwischen den tatsächlich entstehenden Kosten und der Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung kann also mitunter vollständig durch die private Pflegezusatzversicherung geschlossen werden. Insofern nimmt die Pflegezusatzversicherung einen immer höheren Stellenwert ein, zumal es statistisch ohnehin so ist, dass jeder zweite Bürger zukünftig im Alter einmal pflegebedürftig sein wird. Aufgrund der verschiedenen Angebote der Versicherer ist ein Pflegezusatzversicherung Vergleich zu empfehlen. Bei diesem Pflegezusatzversicherung Vergleich werden die Angebote im Detail verglichen, vorwiegend im Hinblick auf den Monatsbeitrag, aber natürlich sollten auch die zu erhaltenden Leistungen mit einbezogen werden.