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Kapitalbildenende Lebensversicherung

Die kapitalbildenende Lebensversicherung ist eine Versicherung auf den Todes- wie Erlebensfall. Sowohl für den Tod als auch für den normalen Ablauf der Versicherung werden garantierte Versicherungssummen vereinbart. Diese können sich durch Überschussbeteiligungen noch erhöhen. Für die Anlageform der gezahlten Beiträge unterliegen diese Verträge gesetzlicherseits strengen Regelungen, um die Altersvorsorge der Versicherten zu gewährleisten. Für spekulativere Anlage der Beträge sind von den Versicherungsunternehmen fondsgebundene Lebensversicherungen entwickelt worden. Die private Rentenversicherung ist eine besondere Form der kapitalbildenden Lebensversicherung, da sie das Todesfallrisiko ausspart. Es wird also für den Erlebensfall Kapital angespart. Bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht kann der Versicherungsnehmer entscheiden, ob er dieses Kapital als Einmalzahlung in Anspruch nehmen kann. Ansonsten wird eine monatliche Rente in vereinbarter höhe ausbezahlt, bis der Versicherungsnehmer stirbt. Durch Rentengarantiezeiten können Zahlungen auch über den Tod hinaus vereinbart sein.

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