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Grundfähigkeiten: Hören, Sprechen, Sehen, usw.

Die finanziellen Folgen, welche der Verlust von Grundfähigkeiten nach sich zieht, können verheerend sein. Sichern Sie sich vor dem Schlimmsten ab mit der richtigen Versicherung!

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Profitieren mit dem Grundfähigkeitsversicherung-Vergleich

Entgegen der Berufsunfähigkeitsversicherung versichert die Grundfähigkeitsversicherung nicht den Fall der Berufsunfähigkeit, sondern den Verlust der Grundfähigkeiten wie Sprechen, Sehen, sich Orientieren oder die Hände benutzen. Je nach Anbieter sind auch z.B. die Fähigkeit Auto zu fahren oder Treppen zu steigen mitversichert. Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine optimale Ergänzung zur Unfallversicherung und zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit unserem Grundfähigkeitsversicherung-Vergleich können Sie sich Ihr individuelles Angebot zur Grungfähigkeitsversicherung erstellen lassen.

Grundfähigkeitsversicherung für Erwachsene

Die Grundfähigkeitsversicherung ist in Deutschland bei weitem nicht so bekannt wie viele andere Versicherungen, und von der Art der Absicherung her bzw. von den Leistungen her am ehesten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu vergleichen. Der Kern der Grundfähigkeitsversicherung besteht darin, dass man sich mit dieser Versicherung gegen die finanziellen Folgen absichern kann, welche der Verlust bestimmter Funktionen zur Folge haben könnte. Es werden im Rahmen der Versicherung bestimmte so genannte Grundfähigkeiten des Versicherten definiert, bei deren Wegfall der Leistungsfall für den Versicherer eintritt. Zu diesen definierten Grundfähigkeiten können zum Beispiel Gehen, Autofahren, Sprechen, Greifen oder das Tragen zählen. Die Versicherungsleistung besteht in der Folge beim Eintritt eines versicherten „Schadens“ darin, dass eine monatliche Rente gezahlt wird, die das Handicap wenigstens finanziell ausgleichen soll.

Die ursprünglich aus dem britischen Raum stammende Grundfähigkeitsversicherung wird in erster Linie von Verbrauchern verwendet, die eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung und/oder zur privaten Pflegeversicherung suchen. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften ist es so, dass die zu versichernden Fähigkeiten in zwei so genannte Fähigkeitenkataloge aufgeteilt werden, wobei die in den Fähigkeitenkatalog I eingeordneten „Störungen“ besonders gravierend sind. In diesen Bereich fallen beispielsweise der Verlust der Sehfähigkeit auf beiden Augen, sodass die Sehkraft maximal noch vier Prozent der normalen Sehkraft entspricht, Verlust der Sprache, Orientierungslosigkeit im Bezug auf die eigene Person und die Hände sind nicht mehr zu Gebrauchen.

Im Fähigkeitenkatalog II sind dann verschiedene im Vergleich zu den zuvor genannten „leichtere“ Beeinträchtigungen aufgeführt. Dazu zählt zum Beispiel, dass man nur sehr geringe Entfernungen gehen kann ohne sich zwischendurch setzen zu müssen, man nicht mehr Auto fahren kann, man Gegenstände ab einem relativ geringen Gewicht nicht mehr tragen kann etc.. Die Höhe der im Leistungsfall gezahlten Rente kann zwischen dem Versicherten und dem Versicherer relativ frei vereinbart werden. Neben dieser Rentenhöhe richtet sich der Beitrag zur Grundfähigkeitsversicherung zudem auch noch nach dem Eintrittsalter des Versicherten, nach dessen Geschlecht, sowie nach dem Beruf und bestehenden Risikofaktoren. So ist es zum Beispiel bei nicht wenigen Versicherern so, dass Raucher einen Risikoaufschlag zahlen müssen, da zahlreiche Krankheiten durch das Rauchen „begünstigt“ werden. Ein 40-jähriger Nichtraucher, der als Beruf Bankangestellter ist und eine monatliche Rente von 1.000 Euro im Versicherungsfall vereinbart hat, kann zum Beispiel mit einem monatlichen Beitrag zwischen 25 und 35 Euro rechnen, was zum Beispiel deutlich günstiger als eine vergleichbare Berufsunfähigkeitsversicherung ist.

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