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Rentenversicherung

Eine oder mehrere Rentenversicherungen sichern den Lebensstandard im Alter.

Die häufigste Form der Rentenversicherung ist in Deutschland die gesetzliche Rentenversicherung. Hier erwirbt der oder die spätere Rentnerin durch regelmäßige Einzahlungen einen Anspruch auf die Zahlung einer späteren Rente. Diese wird bei Erreichen eines bestimmten Alters, sowie durch verminderte oder vollständige Erwerbsunfähigkeit durch den jeweiligen Versicherungsträger gezahlt. Eine weitere wichtige Rentenleistung ist die Zahlung einer Hinterbliebenenrente. Die Deutsche Rentenversicherung und die Deutsche Rentenversicherung Bund sind als Nachfolger der BfA und der LVA für fast alle Versicherten die Rentenversicherungsträger.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung tragen beide Vertragspartner eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses die Einzahlungen je zur Hälfte. Dazu kommen Kindererziehungszeiten, die auf die spätere Rente angerechnet werden. Die gesetzliche Rente wird durch das Umlageverfahren finanziert. Das bedeutet, dass die heutigen Arbeitnehmer die jetzigen Rentner durch ihre Beitragszahlungen finanzieren und kein Vermögen durch die eigenen Einzahlungen erworben wird. Es besteht lediglich ein Rechtsanspruch auf spätere Leistungen.

Die private Rentenversicherung ist ein weiterer Baustein der Altersversorgung. Für Selbständige kann sie sogar der alleinige Träger einer späteren Rente sein. Während die durch Zulagen geförderte Riester Rente vor allem für abhängig Beschäftige gedacht ist, ist die Basis oder Rürup Rente für Selbstständige konzipiert. Dazu kommt die ungeförderte private Rentenversicherung, die als Zusatzversorgung gedacht ist. Wichtig ist hier, dass der Einzahler in eine private Rentenversicherung eine Kapitalbasis durch seine Beiträge erwirbt.

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