Wann zahlt die PKV Krankentransporte und -fahrten?
In den einzelnen Tarifen der privaten Krankenversicherungen sind die Erstattungen für Fahrten und Krankentrasporte zu stationären und ambulanten Behandlungen unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich ist jedoch bei den meisten Versicherungen eine Erstattung für Rettungswagen-, Krankenwagen- oder Rettungshubschraubereinsätze vorgesehen, da diese in der Regel im Rahmen eines Rettungseinsatzes oder im direkten Zusammenhang mit einer ärztlichen Veranlassung stehen.
Anders verhält es sich bei den meisten Tarifen jedoch wenn es um alle anderen Fahrten mit dem eigenen PKW, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxis zur nächstgelegenen Behandlung geht. Wenn überhaupt, ist hierbei eine Erstattung nur dann vorgesehen, wenn der Patient aufgrund eines Unfalles oder der zu behandelnden Krankheit gehunfähig ist.
Ob Rücktransporte aus dem Ausland bezahlt werden, wird grundsätzlich anhand der medizinischen Notwendigkeit gemessen.
Bergungskosten sind in den Tarifen der privaten Krankenversicherung generell nicht vorgesehen.
- - - - -
Themenrelevante Beiträge:
- Zahlt die Krankenversicherung auch für Heilpraktiker?
- Versicherungen für Rentner: Welche sind sinnvoll?
- Zahnzusatzversicherungen bei Stiftung Warentest
- Beratung und Vergleich zum Wechsel der privaten Krankenversicherung 2009
- Bei Reisen an Absicherung denken
Keine Kommentare
