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Bei neuen Krankenversicherungstarifen ist Vorsicht geboten

Okt 27 2008

Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz kommt Schwung in den Bereich der privaten Krankenversicherung. Dieser Versicherugsbereich war durch die Handhabung der Altersrückstellungen bisher nicht vom sogenannten "Versicherungshopping" betroffen.

Dies könnte sich in der durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz veränderten, neuen Tariflandschaft der privaten Krankenversicherung anders gestalten, schließlich müssen zukünftig bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung  die Altersrückstellungen zu dem neuen Versicherer übertragen werden. Aus diesem Grund werden die neuen, ab 01.01.2009 gültigen Tarife auch wesentlich teurer kalkuliert werden.

Ein Anlaß für die Branche, noch zum Jahresende privat Versicherte oder freiwillig gesetzlich Versicherte zu einem Wechsel zu bewegen, damit noch die alte Tarifgeneration ihre Gültigkeit hat. Um in diesem Wettbewerb ein gutes Produkt bieten zu können, haben eineige Gesellschaften noch regelrechte "Kampftarife" herausgegeben. Diese locken mit Spitzenleistungen und niedrigen Prämien. Der Nachteil an diesen Taifen ist, daß sie keine Historie besitzen. Somit kann nicht nachvollzogen werden, wie gut der Tarif mit seinen kalkulierten Beiträgen auskommt. Eventuell steigt ein solch junger Tarif künftig mit seinen Beiträgen erheblich an, weil die Kalkulation des Tarifes doch zu knapp bemessen war. Wesentlich besser stellen sich hierbei Tarife dar, die schon über Jahre eine solide Kalkulation aufweisen können. Auch wenn diese Tarife im ersten Moment schlechter erscheinen, weil sie teurer sind, ist eine solide Kalkulation des Tarifes der einzige Garant dafür, daß Kosten in Zukunft nicht horrend explodieren.