Fahrlässigkeit oder Vorsatz
Gerade im Bereich der Versicherungsleistungen ist es wichtig zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie den Unterformen der beiden zu unterscheiden.Bei Vorsatz wird durch eine Handlung oder deren Unterlassung wissentlich ein Schaden verursacht, bei bedingtem Vorsatz wird dieser zumindest billigend in Kauf genommen. Fahrlässig handelt man, wenn man die erforderliche Sorgfaltspflicht im täglichen Leben nicht beachtet. Wer diese im besonderem Maße nicht beachtet, der handelt grob fahrlässig.
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Die gleitende Neuwertversicherung, Versicherungssumme 1914 »
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