Erfüllung des Unfallbegriffes
 

Erfüllung des Unfallbegriffes

Abgelegt am 27. August 2008 um 08:00 Uhr unter Versicherungs News

Erst wenn der Unfallbegriff erfüllt ist, leistet eine Unfallversicherung. Wenn auch nur eines der verlangten Kriterien nicht erfüllt wird, ist der Vorfall kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen. Seitens von Versicherungen wird der Unfallbegriff an folgende Voraussetzungen geknüpft. Das Ereignis muß überraschend, also plötzlich geschehen. Es muß von außen auf den Körper des Geschädigten einwirken und eine ungewollte körperliche Schädigung nach sich ziehen. Ist der Unfallbegriff in einem der Punkte nicht erfüllt, bleibt der Versicherer von der Leistungspflicht frei.

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